WILLKOMMEN BEI RAIMUNDT KRAUSE ANWALTSKANZLEI

IHR PARTNER FÜR

ZIVIL- UND STEUERRECHT

IN MAINZ

ERBRECHT

Sie haben es in der Hand,

Vermögensvernichtung und steuerliche Nachteile zu vermeiden und die Weichen für eine friedliche Erbauseinandersetzung zu stellen. Ohne ein sorgfältig geplantes Testament ist die Erbauseinandersetzung fast immer ein Grund für Streitereien und steuerliche Nachteile.

Kennen Sie den Unterschied zwischen „Nacherbe“, „Schlusserbe“ oder „Ersatzerbe“? Gerade beim Testament können rechtliche Ungenauigkeiten und die Verwendung falscher Begriffe fatale Folgen haben. Lesen Sie hierzu meinen Erbrechts-Tipp 1!

Wir gestalten für Sie ein Ihre Interessen berücksichtigendes angemessenes und zukunftssicheres Testament zu einem fairen Pauschalpreis.

Tragen Sie dafür Sorge, dass es immer auf dem neuesten Stand ist! Rufen Sie uns jetzt an!

„Wir sterben und man kann nie genug darüber staunen, dass alle so leben, als ob es niemand wüsste“ (Albert Camus, Der Mythos des Sisyphos)

Erben ohne Steuern – Übergeben Sie den Stab rechtzeitig an die nächste Generation

Überwinden Sie Ihre Testamentsphobie und planen Sie die Erbfolge individuell und auf die persönlichen Bedürfnisse der überlebenden Lebenspartner abgestimmt.

Niemand kommt an einer klugen Gestaltung der Erbfolge vorbei, wenn er auch weiterhin ruhig schlafen können will. Denn gebotene Maßnahmen zu unterlassen, kann einen nicht wieder gutzumachenden Schaden herbeiführen.

Vererben Sie also richtig!

Rechts-Tipp 1, 09.07.2020

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament (§§ 2265 ff. BGB)

ist zwar die häufigste Testamentsart – insbesondere auch, weil es eigenhändig errichtet werden kann – aber es ist nicht unproblematisch.

 

Warum und was Sie hierbei unbedingt beachten sollten, erfahren Sie hier.

Durch kluge Gestaltung können die folgenden Nachteile vermieden werden. 

Beispiel: Die Eheleute errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig zu Erben ein. Die Kinder sollen nach dem Tod des Letztversterbenden erben.

Erstens ist zu beachten, dass es einen himmelweiten Unterschied macht, ob sich die Eheleute zu (alleinigen) Vorerben berufen und die Kinder zu Nacherben bei Tod des Vorerben (bzw. des Letztversterbenden). Oder, ob der überlebende Ehegatte Vollerbe und die Kinder (nur) Schlusserben werden (sog. Berliner Testament).

Bei der Anordnung der Vorerbschaft und Nacherbschaft sind dem überlebenden Ehegatten nämlich Verfügungsbeschränkungen auferlegt. So darf er ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück nicht veräußern oder belasten (§ 2113 BGB). Das Gesetz räumt dem Nacherben sogar Kontroll- und Sicherungsmöglichkeiten ein.

Das Berliner Testament

Anders beim Berliner Testament, bei dem die Kinder nicht Nacherben, sondern Schlusserben sind. Hier wird der überlebende Ehegatte unbeschränkter Erbe (im Gegensatz zum Vorerben) und kann über den Nachlass frei verfügen, z.B. ein Grundstück verkaufen.

TIPP:

Vorerbschaft/Nacherbschaft einerseits und Schlusserbschaft andererseits müssen auseinandergehalten werden.

Zweitens ist zu beachten, dass das gemeinschaftliche Ehegattentestament nach dem Tod des Erstversterbenden nicht widerrufen werden kann; dies gilt für dessen Nachlass, wie auch für den Nachlass des überlebenden Ehegatten (§ 2271 BGB).

Das dritte Problem der wechselseitigen Erbeinsetzung der Eheleute besteht darin, dass die Kinder beim Tod des Erstversterbenden enterbt werden, so dass ihnen ein Pflichtteilsrecht erwächst.

Und selbst wenn man eine Pflichtteilsabwehrklausel in das Testament aufnimmt, wonach das den Pflichtteil geltend machende Kind auch bei Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, kann es wirtschaftlich für das Kind günstiger sein, den Pflichtteil (schon im Zeitpunkt des Erstversterbensfalls) zu fordern, insbesondere wenn der überlebende Ehegatte noch eine lange Lebenserwartung hat.

Viertens: Die wechselseitige Erbeinsetzung führt zu einer erhöhten Erbschaftsteuerbelastung, die daraus resultiert, dass das vererbte Vermögen durch die verlorenen Freibeträge der Kinder höher ist. Hinzu kommt, dass die Erbschaftsteuer progressiv gestaffelt ist. Freilich wirkt sich dieser Nachteil umso mehr aus, je grösser das Vermögen ist.

TIPP:

Man sollte überlegen, ob der überlebende Ehegatte wirklich das gesamte Vermögen zu seiner Versorgung benötigt. Falls nicht, sollten (bei größeren Vermögen) die Kinder bereits beim Tod des Erstversterbenden erben.

″WER KÄMPFT, KANN VERLIEREN

WER NICHT KÄMPFT, HAT SCHON VERLOREN″

Berthold Brecht

UNSERE FACHBEREICHE

 

ERBRECHT

Erben ohne Steuern - Treffen Sie die richtige Vorsorge

STEUERRECHT

Wir stärken Ihren Rechtsschutz im Steuer- u. Steuerstrafrecht gegenüber dem Finanzamt

ZIVILRECHT

Aufgrund langjähriger anwaltlicher Erfahrung berücksichtigen wir insb. auch prozesstaktische Überlegungen

Minibiographie und Philosophie

der Raimundt Krause Anwaltskanzlei

1993, 2. juristisches Staatsexamen. Zunächst als angestellter Steuerjurist bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig. Seit 1999 selbständiger Rechtsanwalt in Mainz.

Unsere Werte sind FAIRNESS und QUALITÄT. Wir gehen fair und freundschaftlich mit unseren Mandanten um.

Seien Sie versichert: IHR Problem ist auch UNSER Problem, unsere Aufgabe, das lösen wir!

Wir arbeiten ständig an uns. Wir lernen ein Leben lang und nehmen diese Herausforderung gerne an.

Wir bieten Rechtsberatung und Steuerberatung „aus einer Hand“.

Dies ist insbesondere im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht von unschätzbarem Vorteil, da das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht folgt.

Viele Mandanten kommen zu uns wenn der Steuerberater nicht mehr weiter weiß. Zum Beispiel bei streitigen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung – auch vor den Finanzgerichten.

Denn hier sind verfahrensrechtliche Fragen von immenser Bedeutung. Und diese sind das natürliche „Spielfeld“ des Steueranwalts.

Wir freuen uns auf Sie!

KONTAKT


Raimundt Krause | Rechtsanwalt

Pfarrer-Brantzen-Str. 130

55122 Mainz I Germany

Tel.:+49 61 31 – 66 98 654

Fax:+49 61 31 – 66 98 659

Im Notfall: +49 151 16 58 46 11

justice@krause-recht.de

www.krause-recht.de

Rufen Sie mich an.